Der Traum vom eigenen Pferdehof?

21423 Drage / Drennhausen, Reiterhof zur Miete

Objektdaten

  • Objekt-ID
    2196
  • Objekttypen
    Land-/Forstwirtschaft, Reiterhof
  • Adresse
    21423 Drage / Drennhausen
    Niedersachsen
  • Gesamtfläche ca.
    10.000 m²
  • Grund­stück ca.
    10.000 m²
  • Verfügbar ab
    sofort
  • Provision
    Siehe sonstige Angaben
  • Kaution
    6.600,00 EUR
  • Kaltmiete
    2.200,00 EUR

Objekt­beschreibung

Beschreibung

Hier kommen Pferdefreunde voll auf ihre Kosten: Die großzügige und durchdacht angelegte Pferdehaltung bietet optimale Voraussetzungen für die artgerechte Unterbringung und tägliche Versorgung der Tiere. Insgesamt stehen neun Pferdeboxen zur Verfügung, die ausreichend Platz für eine vielseitige Nutzung bieten.

Zum Außenbereich gehören sieben Koppeln mit insgesamt rund 1 Hektar Fläche. Besonders praktisch sind die vorhandenen beheizbaren Tränken, die auch in den kälteren Monaten eine zuverlässige Wasserversorgung gewährleisten. Ein beleuchteter Reitplatz ermöglicht zudem das Training und die tägliche Arbeit mit den Pferden unabhängig von den Lichtverhältnissen.

Für die Bewirtschaftung der Anlage stehen verschiedene Gerätschaften zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem eine Abrollmaschine sowie ein kleiner Trecker, die die täglichen Arbeiten rund um Stall, Koppeln und Grundstück deutlich erleichtern. Weitere vorhandene Gerätschaften ergänzen die Ausstattung.

Die Anlage steht ab sofort zur Verfügung und bietet dem zukünftigen Nutzer flexible Gestaltungsmöglichkeiten. Aktuell sind noch vier Pferdeboxen vermietet. Die bestehenden Mietverhältnisse können bei Interesse übernommen und die Konditionen neu verhandelt werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die gesamte Anlage komplett frei und ohne bestehende Vermietungen zu übernehmen.

Ausstattung

Ein Paradies für Pferdeliebhaber – vielseitige Pferdehaltung mit umfangreicher Ausstattung

-9 Pferdeboxen
-7 Koppeln mit insgesamt ca. 1 Hektar Fläche
-Beheizbare Tränken auf den Koppeln
-Beleuchteter Reitplatz
-Abrollmaschine
-Kleiner Trecker
-Diverse weitere Gerätschaften vorhanden
-Vielseitig nutzbare und gut ausgestattete Anlage
-Artgerechte und komfortable Pferdehaltung möglich
-Übernahme ab sofort
-Aktuell 4 Boxen vermietet
-Mietkonditionen können neu verhandelt werden
-Alternativ auch komplett leer und ohne bestehende Vermietungen übernehmbar

Lage

Die angebotene Pferdehof liegt nur einen Katzensprung vom Elbdeich entfernt.

Die Samtgemeinde Elbmarsch liegt in einer verkehrsgünstigen Lage zwischen Hamburg, Lüneburg, Winsen und Geesthacht. Über die Bundesstraße 404, die direkt durch die Mitgliedsgemeinde Marschacht verläuft, lassen sich schnell die Autobahnen A25 und A39 erreichen. Von hier aus ist es dann nur noch ein Katzensprung auf die A1, A7 oder A24.

Weiterhin gehört der Landkreis Harburg zum Hamburger Verkehrsverbund (HVV)

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Sonstige Informationen

Mit diesem Exposé bieten wir Ihnen unsere Maklerdienstleistung an. Alle Angaben zur Immobilie basieren auf den uns vorliegenden Informationen des Eigentümers und wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir jedoch nicht.

Maklerprovision bei Anmietung

Kommt aufgrund des Nachweises oder der Vermittlungstätigkeit des Maklers ein Miet-, Pacht- oder sonstiger entgeltlicher Gebrauchsüberlassungsvertrag über das nachgewiesene Objekt zustande, hat der Mieter beziehungsweise Nutzer an den Makler eine Provision nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu zahlen.

Die Provision beträgt bei einer vereinbarten festen Vertragslaufzeit

a) von bis zu einschließlich 60 Monaten:
drei Bruttomonatsmieten,

b) von mehr als 60 Monaten:
vier Bruttomonatsmieten.

Wird dem Mieter im Mietvertrag ein Optionsrecht zur Verlängerung des Mietverhältnisses eingeräumt, erhöht sich die Provision – unabhängig von der Dauer und der späteren Ausübung des Optionsrechts – um eine weitere Bruttomonatsmiete.

Auf die nach diesen Bestimmungen ermittelte Provision ist zusätzlich die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer zu entrichten.

Berechnungsgrundlage

Als Bruttomonatsmiete im Sinne dieser Bestimmungen gilt die bei Mietbeginn vertraglich vereinbarte monatliche Nettokaltmiete zuzüglich der vereinbarten monatlichen Betriebs- und Nebenkostenvorauszahlungen beziehungsweise Betriebskostenpauschalen, jeweils ohne Umsatzsteuer.

Mietfreie Zeiten, Baukostenzuschüsse, Staffelmietnachlässe, Einmalzahlungen, Incentives oder sonstige zeitlich begrenzte Vergünstigungen bleiben bei der Berechnung der Provision außer Betracht. Maßgeblich ist die erste vollständige, vertraglich vereinbarte Bruttomonatsmiete, die ohne Berücksichtigung solcher Vergünstigungen zu entrichten wäre.

Bei einer umsatzabhängigen, variablen oder teilweise variablen Miete ist mindestens die vereinbarte monatliche Mindest- beziehungsweise Grundmiete einschließlich der vereinbarten Betriebs- und Nebenkosten Berechnungsgrundlage.

Vertragslaufzeit

Für die Einordnung der Vertragslaufzeit ist die bei Abschluss des Mietvertrages vereinbarte feste Grundmietzeit maßgeblich. Eingeräumte Options-, Verlängerungs- oder einseitige Gestaltungsrechte werden bei der Bestimmung der Grundmietzeit nicht berücksichtigt; für ein Optionsrecht gilt ausschließlich der Zuschlag gemäß Ziffer 2.

Entstehung und Fälligkeit

Der Provisionsanspruch entsteht mit dem rechtswirksamen Abschluss des Mietvertrages und ist zu diesem Zeitpunkt sofort zur Zahlung fällig.

Als Abschluss des Mietvertrages gilt auch der Eintritt einer im Mietvertrag vorgesehenen aufschiebenden Bedingung, sofern der Vertrag erst mit Eintritt dieser Bedingung rechtswirksam wird.

Kontaktdaten

Mia Kornack, Schröder Immobilien

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