Alleinerziehende Wohnungssuche?

November 6, 2020 4:08

„Eine alleinerziehende Person ist eine Person, die ohne Hilfe einer anderen erwachsenen Person mindestens ein Kind unter 18 Jahren großzieht.“  Quelle Wikipedia.
Die meisten Menschen sind nicht freiwillig ein alleinerziehendes Elternteil. Unabhängig von den Hintergründen, die zu dieser Familiensituation geführt hat, ist sie immer eine große Herausforderung. Ein Elternteil muss den Vater oder die Mutter auf allen Ebenen im Alltag „ersetzen“.

Kindererziehung benötigt Zeit und darum arbeiten alleinerziehende Eltern häufig in Teilzeit. Das führt dazu, dass ein zweites (volles) Einkommen in der Haushaltskasse fehlt. Erfahrungsgemäß sind es vor allem die monatlichen Kosten für das Wohnen inzwischen so gestiegen, dass es nicht einfach ist eine passende Wohnung zu finden. Es soll ja auch noch ausreichend Geld zum Leben übrig bleiben.

Bei der Suche nach einem neuen Zuhause haben es Alleinerziehende häufig noch ein bisschen schwerer als andere Haushalte. Auf der Suche nach einem Kompromiss zwischen Geldbörse und Lage fragen Alleinerziehende darum  oft bei Wohnungsangeboten mit 2 Zimmern an. Die Idee ist, dass Vater oder Mutter im Wohnzimmer schlafen und auf diesem Weg die Kosten für ein weiteres Zimmer einsparen.   Der geplante Verzicht auf ein eigenes Schlafzimmer erscheint der Vermieterseite aber manchmal eher befremdlich obwohl grundsätzlich gar nichts gegen so ein Wohnmodell spricht. Diese Aufteilung kann  mit der passenden Einrichtung wirklich sinnvoll sein.

Alleinerziehende Eltern haben bei der Wohnungssuche also häufig Schwierigkeiten. Und wenn dem Vermieter der Schnitt oder die Größe seiner Wohnung für den Mieter ungeeignet erscheint, dann wird die Anfrage von Alleinerziehenden meist gar nicht berücksichtigen, weil er vermutet, dass es zu Spannungen kommt und das Mietverhältnis schnell wieder beendet wird. Deshalb werden Anfragen von alleinerziehenden Eltern für zu klein erscheinende Wohnungen häufig gar nicht berücksichtigt, obwohl es viele Beispiele gibt die belegen, dass die Bedenken unbegründet sind. Natürlich ist eine Wohnung mit drei oder mehr Zimmern, auch wenn diese klein sind, die bessere Lösung für alle aber manchmal eben einfach nicht bezahlbar.

Grundsätzlich sucht jeder Vermieter einen bonitätsstarken Mieter. Leider werden „Alleinerziehende“ häufig als Risikomieter eingestuft. Darum kann es helfen auch ohne Aufforderung eine Bonitätsauskunft gleich bei dem ersten Gespräch zur Verfügung zu stellen. Auch der Hinweis auf staatliche Förderungen die in Anspruch genommen werden können, (z.B. Wohngeld) kann für den Vermieter bei seiner Entscheidungsfindung hilfreich sein. Die größte Sicherheit für den Vermieter ist die Nennung eines Bürgen der ggf. für die Miete aufkommt. Ebenso kann es hilfreich sein über Unterhaltszahlungen zu informieren die zum Einkommen noch hinzukommen. Eine weitere Idee die passende Wohnung zu finden: Konzentrieren Sie sich auch auf Angebote, die eventuell schon länger auf den Markt angeboten werden. Beispiele hierfür sind Inserate, wenn sie z.B. länger als 4 Wochen im Internet zu sehen sind.

Zu Beginn der Suche nach dem neuen Zuhause sollte kalkuliert werden, wieviel es kosten darf, damit noch ausreichend Geld zum Leben übrigbleibt. Tipp: Beim Rechnen auch an die Kaution denken! Während der Suche sollte der ermittelte Preis nicht aus den Augen verloren und zu teure Angebote am besten gar nicht erst beachtet werden. Wenn möglich nehmen Sie zu Beginn erstmal persönlich Kontakt mit dem Vermieter auf indem Sie z.B. anrufen. Wichtig ist es von Anfang an offen mit der eigenen Lebens- und Familiensituation umzugehen. Im Erstkontakt ist es sinnvoll gleich das Alter der Kinder, den eigenen Beruf sowie auch den Arbeitgeber zu nennen. Das schafft Vertrauen. Wenn es dann gleich eine Ablehnung gibt, spart man sich zumindest die Zeit für eine überflüssige Besichtigung. Eine weitere Empfehlung lautet: Wenn die richtige Wohnung gefunden wurde, kann es besser sein den angegebenen Mietpreis zu akzeptieren um nicht durch Preisverhandlungen den Abschluss des Mietvertrages zu gefährden.

Wenn eine Wohnung „von Privat“ beworben wird, besteht eher die Chance direkt mit dem Eigentümer in Kontakt zu kommen und diesen mit seiner eigenen Persönlichkeit zu überzeugen. Wenn die Chemie zwischen zwei Menschen stimmt und man sich sympathisch ist, führt dies dazu, dass feste Prinzipien vielleicht in den Hintergrund rücken, so dass Bauchgefühl und Kompromissbereitschaft die Entscheidung beeinflussen.

Bei einer Besichtigung kann das Auftreten entscheidend sein. Hier gilt die Weisheit: „Den ersten Eindruck kann man nicht wiederholen.“  Überlegen sie, ob es sinnvoll ist den Nachwuchs an der ersten Besichtigung teilnehmen zu lassen. Bei einem Treffen mit einem kinderlieben Vermieter kann das durchaus vorteilhaft sein. Wenn der Termin jedoch ungünstig liegt und das Kind müde oder krank ist, kann so ein Kennenlernen eher negative Eindrücke hinterlassen oder dazu führen, dass keine ruhige Unterhaltung möglich ist. Im Gespräch sollte Entgegenkommen für die Vorstellungen des Vermieters gezeigt werden. Einzugs-, Übergabe und Mietmodalitäten sollten abgefragt und mündlich gegebene Zusagen dann natürlich auch eingehalten werden können. Flexibilität und Entgegenkommen z. B. wenn es darum geht die Wohnung selber zu streichen, bringen Pluspunkte. Übrigens: Auf keinen Fall sollte man sich bei einer Besichtigung negativ über einen anderen Vermieter äußern. Das vermittelt einen schlechten Eindruck.

Kompromissbereitschaft ist manchmal der Weg zum Erfolg. Eine Wohnung in allerbester zentraler Lage ist teurer als im Randgebiet. Auch wenn es schwer fällt: Kinder finden bei einem Umzug in einen neuen Stadtteil, falls dies notwendig ist, wieder neue soziale Kontakte. Manchmal schneller als gedacht. Und der dritte Stock ohne Aufzug ist unbequemer aber auf meist günstiger als die vergleichbare Wohnung mit Aufzug. Wichtig zum Schluss: Der Mietvertrag für die „alte“ Wohnung sollte auf keinen Fall gekündigt werden, bevor nicht ein  neuer Mietvertrag von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wurde. Und alle vor dem Vertragsabschluss mündlich gemachten Zusagen, sowie die im Vertrag bestätigten Vereinbarungen sollten auf jeden Fall umsetzbar sein. Die erste Miete sowie die Kaution müssen z.B. wie vereinbart fristgerecht bezahlt werden, damit der Vermieter zufrieden ist und dem glücklichen Start im neuen Zuhause nichts im Wege steht.