Angehörige?

Dezember 6, 2016 5:30

Häufig wird Wohnraum direkt an Verwandte vermietet. Diese Mietvereinbarungen werden gern per Handschlag geregelt. Man vertraut sich ja und meint, dass man auf Förmlichkeiten wie z.B. einen Mietvertrag verzichten kann.

Das ist nicht gut. Denn jeder Immobilienbesitzer, der Wohnraum vermietet, muss ja seine  Mieteinnahmen als Einkommen beim Finanzamt versteuern. Auf der anderen Seite hat er als Eigentümer vielfältige Kosten. Überschreiten diese Kosten die Mieteinnahmen, wirkt sich das positiv auf die zu zahlenden Steuern aus. Durch eine vergünstigte Miete an Familienangehörige lassen sich die zu versteuernden Einnahmen also verringern. Das Finanzamt benötigt dann eventuell entsprechende Unterlagen zur Prüfung.

Darum sollte es bei der Vermietung an Angehörige immer einen Mietvertrag geben, in dem die Miete sowie die Nebenkosten geregelt sind. Auch der Zeitpunkt der Mietzahlung an den Vermieter muss vertraglich festlegt werden. Die Zahlungen sollten dann auch regelmäßig per Überweisung oder Lastschrift erfolgen. Nur so kann der Vermieter jederzeit beweisen, dass die Mietzahlungen tatsächlich geleistet wurden.

Genau wie bei fremden Personen muss der Vermieter bei der Vermietung an Angehörige immer eine ordentliche Nebenkostenabrechnung erstellen und eventuelle Nachzahlungen oder Guthaben auch nachweislich abrechnen.
Grundsätzlich muss das Mietverhältnis mit Verwandten übrigens unbefristet sein. Bei einem zeitlich befristeten Vertrag müsste der Vermieter gegenüber dem Finanzamt einen Totalüberschuss über den befristeten Zeitraum vorlegen.

Die Miethöhe muss bei der Vermietung an Angehörige übrigens angemessen sein. Seit dem 01.01.2012 gelten 66 Prozent der ortsüblichen Miete als maßgeblicher Ansatz für eine vollentgeltliche Vermietung mit vollem Werbungskostenabzug.
Die vergünstigte Vermietung an Angehörige kann also Steuern zu sparen. Die Mieteinnahmen sind niedrig und trotzdem kann der Vermieter die Kosten in voller Höhe geltend machen. Und nicht nur für das Finanzamt, sondern auch wenn es doch mal zu Unstimmigkeiten untereinander kommt ist ein Mietvertrag immer eine gute Grundlage!