Aufpassen beim Immobilienkauf?

Dezember 6, 2016 5:44

Aufpassen beim Immobilienkauf? 

Wohnungen, die auf einmal teurer werden als angeboten, Reservierungsvereinbarungen, die nicht verbindlich sind oder Makler, die ohne Auftrag der Eigentümer Immobilien anbieten – das sind nur einige unschöne Vorgehensweisen auf die Immobilienkäufer zur Zeit achten sollten, wenn Sie keinen erfahrenen Fachmann / Makler an ihrer Seite haben.

Hüten Sie sich vor diesen Tricks:

Reservierungsvereinbarung: Eine Reservierung ist sowohl für den Verkäufer als auch für den möglichen Käufer in Deutschland unverbindlich, weil privatrechtlich. Selbst wenn Kaufwillige das Geld an Eigentümer oder Bauträger überwiesen haben, kann der Verkauf noch platzen. Das gilt auch, wenn Sie bei einem Makler eine Reservierung vereinbaren. Der Verkäufer kann grundsätzlich verkaufen, an wen er will. Außerdem kann er mehrere Makler mit dem Verkauf beauftragen. Der Verkäufer ist rechtlich nicht gebunden und kann einen anderen Interessenten bevorzugen. Das gilt auch, wenn Sie eine Reservierungsgebühr von mehreren Tausend Euro bezahlen. Diese Regelung ist vom Gesetzgeber so gewollt. Wenn Verkäufer und Käufer einig sind wird der Vertrag notariell beurkundet und somit sind die Bedingungen für beide festgezurrt. Damit sind keine Änderungen des Preises und der Baubeschreibung (bei Neubau) mehr möglich. In Spanien zum Beispiel können Sie einen gültigen Kaufvertrag auf dem Verkaufsprospekt einer Immobilie handschriftlich aufsetzen und privatrechtlich ohne Notar unterschreiben und sind plötzlich und unverhofft Immobilieneigentümer. Das kann vielleicht in einigen Fällen nicht so toll sein!

 

Zeitdruck: Vermeiden Sie unbedingt einen überstürzten Immobilienkauf. Lieber sorgsam abwägen und auf die nächste Chance warten. Für unbedarfte Käufer ist dieser Zeitdruck ein gefährlicher Trend: Wer sich zu einem Fehlkauf drängen lässt oder einen höheren Preis bezahlt als er stemmen kann, ruiniert womöglich seine Existenz.

So können Sie schneller entscheiden:
1. Klären Sie schon vor der Immobiliensuche mit einer Bank, wie hoch Ihre Kreditsumme und der Kaufpreis maximal sein dürfen. Stellen Sie dazu möglichst viele aussagekräftige Bescheinigungen zusammen. Dazu gehören Gehaltsbescheinigungen und eine Auflistung über Eigenkapital und aktuelle Verbindlichkeiten.

2. Lassen Sie sich schon beim ersten Besichtigungstermin von einem Bausachverständigen begleiten. Klären Sie vorher das Honorar ab.

Denn Experten räumen inzwischen ein, dass Kaufwillige bei der Abarbeitung der bekannten zu langen „Maßnahmenkataloge vor dem Immobilienkauf“ häufig zu spät kommen, weil andere schnellere beim Notar waren.

Der notarielle Kaufvertrag muss den Beteiligten, wenn eine Partei gewerblich handelt und die andere privat, 14 Tage vor dem Beurkundungstermin im Entwurf zugestellt werden.