Baukindergeld beantragen?

Dezember 6, 2016 4:56

Die Bundesregierung hat das Baukindergeld als staatliche Förderung beim Hausbau sowie Haus- und Wohnungskauf eingeführt.
In den Ankündigung heißt es, dass Familien und Alleinerziehende mit Wohneigentum 1.200 € pro Kind und Jahr für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren erhalten können.

Aber wer hat Aussicht auf Erfolg nach der Antragstellung bei der KfW Bank tatsächlich die angekündigte Finanzspritze zu erhalten?

Hier finden Sie die richtigen Antworten (Quelle www.KFW.de) auf die entscheidenden 7 Fragen für eine schnelle Vorabprüfung der wichtigsten Eckdaten:

  1. Ja, mein neues Zuhause ist zum Stichtag meine einzige Wohnimmobilie.
    Stichtag: Es gilt die Situation an dem Tag als der Immobilienkaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erteilt wurde.
  2. Ja, mindestens 50% der Immobilie gehören mir/uns. Maßgeblich ist der Anteil der dem Antragsteller ggf. gemeinsam mit dem Ehe- oder Lebenspartner gehört.
  3. Ja, mein neues Zuhause befindet sich in Deutschland.
  4. Ja, im Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die ich/wir Kindergeld erhalten.
  5. Ja, das Haushaltseinkommen beträgt max. 90.000 € pro Jahr bei einem Kind, plus 15.000 € für jedes weitere Kind. Berücksichtigt wird der Durchschnittswert des zu versteuernden Einkommens des Antragstellers und ggf. des Ehe- oder Lebenspartners, vom vorletzten und vorvorletzten Jahr. Also für den Antrag im Jahr 2018 wird der Durchschnitt aus den Einkünften der Jahre 2015 + 2016 berechnet.
  6. Ja, ich habe am 01.01.2018 oder später den Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten.
  7. Ja, ich bin schon eingezogen – zwischen 01.01.2018 und dem Tag der Antragstellung. Entscheidend ist das Datum der Meldebescheinigung. Wenn kein Umzug stattgefunden hat, weil die bewohnte Mietimmobilie gekauft wurde, gilt das Unterzeichnungsdatum des Kaufvertrages.Nur wenn die o.g. Antworten alle zutreffen, hat die Antragstellung überhaupt Aussicht auf Erfolg. Die Sicherheit, dass das Baukindergeld gezahlt wird, hat der Antragsteller aber erst nach Vorliegen eines Bescheides. Und da der Antrag erst nach dem Einzug gestellt und geprüft werden kann, sollte die Finanzierung für das neue Zuhause auf jeden Fall auch ohne diesen Zuschuss kalkuliert werden und funktionieren.

    Achtung! Es gibt Fristen zur Antragstellung bei der das Datum der amtlichen Meldebestätigung entscheidend ist. Wer nach dem 18.9.2018 eingezogen ist muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Umzug den Antrag gestellt haben. Alle, die vor dem 18.9.2018 eingezogen sind, haben bis zum 31.12.2018 Zeit den Antrag zu stellen. Der Antrag kann übrigens online unter www.kfw.de gestellt werden!