Besichtigungen in der Mietwohnung?

Oktober 19, 2022 5:46

Häufig kommt es vor, dass Mehrfamilienhäuser mit vermieteten Wohnungen oder vermietete Eigentumswohnungen veräußert werden sollen. Dann kündigt sich ein Käufer bei Ihnen in der Mietwohnung zur Besichtigung an und nimmt auch sonst das gesamte Haus unter die Lupe. Gleiches bei der Nachmietersuche, wenn Sie Ihre Mietwohnung gekündigt haben. 

Wenn sich ein Erwerber/Nachmieter die Mietwohnung anschauen möchte, werden Sie dies höchstwahrscheinlich von Ihrem Vermieter, der Hausverwaltung oder einem Makler erfahren. Wie oft Sie als Mieter eine Besichtigung dulden müssen, steht in Ihrem Mietvertrag. Viele der früher vereinbarten Klauseln zur Besichtigungsduldung sind heute nicht mehr gültig. Beispielsweise darf ein Vermieter nicht im Mietvertrag vereinbaren, dass er ein pauschales Besichtigungsrecht während bestimmter Uhrzeiten oder sich die Wohnung einfach mal so zur Überprüfung des Zustandes angucken darf. Im Allgemeinen muss sogar die Geschäftstätigkeit des Mieters berücksichtigt werden. Es darf nicht verlangt werden, dass sich der Mieter/die Mieterin für einen Besichtigungstermin Urlaub nehmen muss. Besichtigungen dürfen nach Feierabend auch nur während der zumutbaren Feierabendzeit zwischen 19 und 21 Uhr durchgeführt werden. Generell werden Besichtigungen auch nur an Werktagen vereinbart. Sonntagsterminen müssen die Mieter somit nicht zustimmen.

Ihr Jörg J. Schröder