Digitaler Nachlass?

Dezember 6, 2014 6:50

Digitaler Nachlass?

Wer stirbt hinterlässt nicht nur Möbel, Geld oder Immobilien, sondern zunehmend auch Spuren im world wide web. Im digitalen Zeitalter müssen sich die Hinterbliebenen jetzt also auch um den digitalen Nachlass, die Online-Identität des Verstorbenen kümmern.
Damit dieses Vorhaben erledigt werden kann, sollte rechtzeitig vorgesorgt werden, denn ohne die nötigen Passwörter/Zugangsdaten, ist zum Beispiel das Löschen oder Bearbeiten eines Facebook Kontos fast unmöglich.

Grundsätzlich gilt nämlich der Persönlichkeitsschutz. Das heißt jeder Mensch hat das Recht auf den Schutz seiner Persönlichkeit, auch nach seinem Tod. Dazu gehört ebenso das Recht, auf digitale Spuren. Dienstanbieter dürfen deshalb den Erben grundsätzlich den Zugang zu den persönlichen Daten verwehren, wenn diese kein Geld wert sind. Einzige Ausnahme: Der Verstorbene hat das ausdrücklich gewünscht und erlaubt, etwa durch die testamentarische Nennung der Zugangsdaten oder einen Erben. Ein gesetzlicher Rahmen fehlt hier jedoch noch und somit reagieren die Dienstanbieter und Provider der Onlinedienste unterschiedlich bei Anfragen von Angehörigen.

Nun sind die Zugangsdaten, bzw. die Darstellung in den sozialen Netzwerken ein Thema, welches nicht so wichtig erscheinen mag. Da stellt sich die Frage, ob das eigene Profil nach dem Tod unbearbeitet weiter sichtbar bleiben, gelöscht oder aktualisiert werden soll. Aber was ist mit den Zugängen für  E-Mail, Bankkonto, Strom- und Gaslieferant, Mobiltelefon, Onlineshop etc? Für den Erben wird das Regeln dieser Vorgänge ohne die Zugangsdaten sehr schwer.

In einem Testament sollte also unbedingt auch der digitale Nachlass geregelt werden. Es sollte auch verfügt werden wie mit dem digitalen Erbe zu verfahren ist und wer das erledigen soll. Übrigens: Auch ein Schriftstück, z.B.  eine „digitale Vorsorgevollmacht“, das privat aufgesetzt und in der Schreibtischschublade verwahrt wird ist gültig. Aufgrund der häufigen Änderungen bei Zugangsdaten und Passwörtern, erscheint es sinnvoll diese regelmäßig neu zusammenzufassen, zu sichern und der  Person des Vertrauens, dem digitalen Erblasser anzuvertrauen. Dies kann auch in anderen Situationen sehr hilfreich sein!