Eigentümerversammlung?

Dezember 6, 2018 6:23

Es ist wieder die Zeit der jährlichen Eigentümerversammlung. Da überlegen viele Wohnungseigentümer ob sie der Einladung folgen oder lieber schwänzen. Zwar hat die Versammlung selten Unterhaltungswert, doch ist sie die wichtigste Möglichkeit, den Erhalt und die Wertentwicklung des Eigentums zu beeinflussen.
Wer bei der Eigentümerversammlung fehlt, muss die Entscheidungen der Mehrheit annehmen. Wenn es um z. B. die Neuregelung der Treppenhausreinigung geht, kann ein neuer Beschluss nicht so gravierend sein. Anders sieht es jedoch aus, wenn über die Höhe des Hausgeldes, über Instandhaltungsmaßnahmen oder das Verwalter-Honorar entschieden wird. Denn diese Beschlüsse betreffen jeden Einzelnen.
Aber warum fehlen so viele Eigentümer bei den  jährlichen Sitzungen?

Hier die am häufigsten genannten Gründe: 

1. Als Einzelner kann ich nichts bewirken, ich werde sowieso überstimmt.
Die zum Beschluss stehenden Punkte stehen immer bereits in der Einladung, so dass Eigentümer sich schon im Vorfeld abstimmen können und ggf. eine Mehrheit der Miteigentümer von ihrer Sichtweise überzeugen und Allianzen bilden können.

2. Ich brauche nicht teilnehmen, der Verwalter hat meine Dauervollmacht.
Bequem, aber mutig, denn nicht weisungsgebundene Dauervollmachten sichern dem Verwalter häufig eine Mehrheit und damit Entscheidungsmacht mit dem Risiko, dass die Verwaltung eigene wirtschaftliche Interessen durchsetzt und zum Beispiel über die eigene Wiederwahl entscheidet. Wer wirklich nicht teilnehmen kann, kann seine Stimme mit einer befristeten Vollmacht auch einem Miteigentümer oder dem Verwaltungsbeirat übertragen.

3. Mir ist die Anreise zur Versammlung zu teuer, denn ich wohne zu weit weg.
Alle Ausgaben im Zusammenhang mit der vermieteten Immobilie sind als Werbungskosten absetzbar! Das gilt auch für die Reisekosten zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung.