Erbbaurecht?

Dezember 6, 2017 6:19

Erbbaurecht?

Das Erbbaurecht (umgangssprachlich auch Erbpacht) ist das Recht, in der Regel – nicht jedoch notwendigerweise – gegen Zahlung eines regelmäßigen Entgeltes (des sogenannten Erbbauzinses) auf oder unter der Oberfläche eines Grundstücks ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten (§ 1 Abs. 1 ErbbauRG). Quelle Wikipedia

Ein eigenes Haus auf fremdem Boden? Erbbaurecht macht es möglich. Die Pachtverträge laufen in der Regel zwischen 75 und 99 Jahren. Angesichts der mitunter hohen Grundstückspreise war und ist das für Familien mit kleinerem Einkommen oft eine Alternative, den Traum von den eigenen vier Wänden zu realisieren.
Meist sind es Kommunen, Kirchen, Stiftungen oder Industrieunternehmen, die Boden verpachten. Dafür bekommen sie Jahr für Jahr einen Erbbauzins von aktuell fünf Prozent des Grundstückswertes. Doch irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem die vereinbarte Laufzeit vorüber ist. Und dann? Antworten auf wichtige Fragen:

Was passiert, wenn sich das Erbbaurecht dem Ende nähert?
Das Erbbaurecht erlischt mit dem Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit. Wünscht der Nutzer des Grundstücks eine Verlängerung, sollte er frühzeitig mit dem Grundstückseigentümer das Gespräch suchen. Die Verlängerung muss vor Zeitablauf im Grundbuch eingetragen sein.

Kann ein Erbbaurecht auch vorzeitig beendet werden?
Ja, wenn sich der Nutzer während der Vertragszeit nicht an die Vereinbarungen hält. Dieser sogenannte „Heimfall“ kann eintreten, wenn der Nutzer längere Zeit mit der Zahlung des Erbbauzinses in Verzug ist oder bei massiver Verwahrlosung des Grundstücks". Außerdem kann der Vertrag einvernehmlich vorzeitig aufgehoben werden.

Was passiert mit dem Haus, wenn der Vertrag ausläuft?
Das Haus ist Bestandteil des Grundstücks, auf dem es errichtet wurde. Läuft der Vertrag aus oder wird vorzeitig beendet, wird es per Gesetz Eigentum des Grundstückseigentümers. Als Ausgleich erhält der Nutzer allerdings eine Entschädigung entsprechend den getroffenen Vereinbarungen. Sie liegt bei mindestens zwei Dritteln des allgemeinen Wertes. Die Wertsteigerung wird in der Regel von einem vereidigten Sachverständigen vorgenommen.

Haben Hausbesitzer ein Vorkaufsrecht auf das Grundstück?
In aller Regel gestehen sich beide Seiten gegenseitig Vorkaufsrechte zu.

Was, wenn das Erbbaurecht ausläuft und die Immobilie verwahrlost ist?
Im Prinzip läuft auch in diesem Fall alles wie vereinbart: Die Immobilie geht an den Grundstückseigentümer über und der Nutzer erhält eine Entschädigung. In aller Regel ist jedoch von Beginn an vertraglich festgelegt worden, dass der Nutzer die Immobilie instand hält und es im Fall einer Zerstörung etwa durch ein Unwetter oder durch einen Brand wieder aufbaut.

Gibt es ein Recht auf Verlängerung des Erbbaurechts?
Nein. Einen Anspruch auf Verlängerung hat der Nutzer nur dann, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde. Der Nutzer eines Grundstücks hat jedoch ein Vorrecht auf einen neuen Vertragsabschluss, wenn das Grundstück weiterhin als Erbbaurechtsgrundstück genutzt werden soll.