Fristverlängerung beim Baukindergeld!

Oktober 6, 2019 4:38

Mit der Zahlung des Baukindergeldes werden Familien mit Kindern beim Erwerb von Wohneigentum vom Staat gefördert. Seit September 2018 können Familien und Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren bei der KfW Förderbank einen Zuschuss für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie beantragen. Für die Zahlung gibt es natürlich Voraussetzung wie z.B. Einkommensgrenzen sowie Regeln und Fristen, z.B. bezüglich der Antragsabgabe. Der Antrag kann nämlich erst nach dem Einzug ins neue Heim gestellt werden. Anfangs galt für die Abgabe eine Frist von drei Monaten nach dem Einzugstermin. Dieser Zeitraum war für manche Antragsteller viel zu kurz bemessen. Nach den hohen Belastungen nach dem Umzug müssen zahlreiche Unterlagen als Anlage zum Antrag besorgt werden. Damit der Zeitraum zum Zusammenstellen der Unterlagen ausreicht, wurde die Frist jetzt verlängert. Die KfW hat die Antragsfrist ab dem Stichtag 17. Mai 2019 von drei auf sechs Monate verdoppelt.

Auch bei den Förderbedingungen gibt es einige Änderungen. Sie definieren vor allem, in welchen Fällen eine Förderung nicht möglich ist. So gibt es nun beim Immobilienkauf von Verwandten sowie bei Vererbung oder Schenkung kein Baukindergeld mehr.

Das Baukindergeld im Überblick:

  • Gefördert werden Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren mit Kindergeldberechtigung.
  • Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf bei einem Kind maximal 90.000 Euro betragen, für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 15.000 Euro.
  • Förderfähig sind der Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung im Neubau oder Bestand.
  • Die Förderung beträgt 1.200 Euro pro Kind und Jahr für maximal 10 Jahre.