Grundsteuerreform?

Februar 14, 2022 9:12

Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 muss die Grundsteuer neu berechnet werden. Durch die geplante Neuregelung werden bereits ca. 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Im Frühjahr 2022 soll mit der Umsetzung der Reform begonnen werden. Doch was gilt nun als Grundstückseigentümer*in zu beachten und warum sind auch Mieter hiervon betroffen?

Die Grundsteuer wird jährlich/vierteljährlich auf Eigentum an Grundstücken, aber auch auf Erbbaurechte erhoben und setzt sich u. a. aus dem Wert des Grundstückes und dem darauf befindlichen Gebäude zusammen. Bei der Erhebung ist das Vermögen oder auch die Einkommensklasse des Eigentümers nicht von Bedeutung. Die bisherigen Berechnungen wurden mit veralteten Einheitswerten für die alten und neuen Bundesländer getrennt durchgeführt. Die Zahlen für Westdeutschland stammen sogar noch aus dem Jahr 1935. Da die Grundsteuer somit für gleichartige Grundstücke sehr unterschiedlich sein kann, verstößt diese Berechnung gegen das Gleichbehandlungsprinzip und wurde vom Gericht als verfassungswidrig angesehen. Nun soll die Berechnungsmethode durch die so genannte Grundsteuerreform angepasst werden. Das Ziel ist eine gerechtere Verteilung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025. Die Bewertung der Grundstücke beginnt bereits ab diesem Jahr anhand von Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Art und Alter des Gebäudes sowie statistisch ermittelten Nettokaltmieten. Danach soll alle sieben Jahre eine Neubewertung stattfinden.

Das neue Berechnungsmodell wird beispielsweise in Niedersachsen – wie auch in Hamburg – um die Lage des Grundstückes ergänzt. Drei Stufen sind angedacht: „durchschnittlich“, „besser“ oder „schlechter“. Grundstückseigentümer werden die Daten zur Bewertung voraussichtlich ab dem 01. Juli 2022 einreichen können. Wer sich hierfür professionelle Unterstützung holen möchte, wendet sich an eine/-n Steuerberater/-in. Nach der Abgabe dieser Daten stellen die Finanzämter Grundsteuerwerte fest und ermitteln daraus die sogenannten Grundsteuermessbeträge. Diese werden an die Kommunen weitergeleitet, welche dann die Grundsteuer bei den Grundstückseigentümern erheben. Die Festsetzung dieser Grundsteuer erfolgt bis Ende 2024. Eigentümer werden die neu berechneten Grundsteuerbeträge dann ab dem Jahr 2025 bezahlen. Da die Grundsteuer zu den umlagefähigen Nebenkosten gehört, wirkt sich die Neuberechnung der Grundsteuer auf die Warmmieten aus. In der Regel wird die Grundsteuer vom Mieter im Verhältnis seiner Wohnfläche gezahlt. Experten gehen von einer Erhöhung der Grundsteuer durch die Reform aus, sodass sich voraussichtlich auch die Nebenkosten für Mieter erhöhen werden. 

Ihr Jörg J. Schröder