Grundstück?

Dezember 6, 2017 6:10

 

Ein Flurstück ist in Deutschland die amtliche Bezeichnung für die kleinste Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters eines amtlich vermessenen Teiles der Erdoberfläche.

Ein Grundstück ist die grundbuchtechnische Einheit und definiert die Fläche die in einem Grundbuchblatt unter einer laufenden Nummer gebucht ist.  Es kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.
Flurstücke werden ggf. miteinander verschmolzen und Grundstücke  werden ggf. durch Bestandszuschreibung im Grundbuch miteinander vereinigt.

Ein Baugrundstück ist ein Grundstück, das gemäß den öffentlich-rechtlichen Vorschriften mit Gebäuden bebaut werden darf.
Ein Baugrundstück kann aus einem oder mehreren Grundstücken bestehen, wenn sie durch eine Vereinigungsbaulast zu einem Baugrundstück erklärt werden.