GRZ und GFZ ?

Dezember 6, 2012 7:26

Diese Abkürzungen sind in Bebauungsplänen zu finden und legen das maximal zulässige Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks fest.
GRZ bedeutet Grundflächenzahl und gibt an, wie viel m² Grundfläche je m² Grundstücksfläche bebaut werden dürfen. Bei einer GRZ 0,3  dürfen also höchstens 30% der Grundstücksfläche bebaut werden.
Als GFZ wird die Geschossflächenzahl bezeichnet, die festlegt wie viel m² Geschossfläche pro m² Grundstücksfläche gebaut werden dürfen.

Bei einer GFZ von 0,6 dürfen also höchstens 60% der Grundstücksfläche als Wohnfläche entstehen. Dabei zählen die Flächen aller Vollgeschosse des Gebäudes. Mit weiteren Angaben kann  in einem B-Plan auch die maximale Anzahl der Vollgeschosse, die zulässige Gebäudehöhe,  die  zulässigen Dachneigungen- oder Formen oder die zulässige Baumassenzahl (BMZ) etc. festgelegt werden. Die BMZ gibt die maximal zulässige Baumasse in m³ pro m² Grundstücksfläche an.

Zusätzlich kann in einem Bebauungsplan ein Baufenster eingezeichnet sein, das den Teil des Grundstücks markiert, auf dem gebaut werden darf.