Heckenschnitt?

Juli 6, 2022 9:45

Jeder zweite Privathaushalt besitzt einen eigenen Garten. Besonders im Sommer wird sich gerne mit der Gartenarbeit beschäftigt. Zum Wohle der Tiere darf ein Heckenschnitt oder eine Baumfällung aber nicht ohne Weiteres erledigt werden. Dies gilt nicht nur für Privathaushalte, sondern auch für Rodungsarbeiten bei Baustellen oder bei Gemeinschaftsgärten von Mehrfamilienhäusern. 

Die sogenannte Brut- und Setzzeit der Vögel beginnt immer am 1. März eines Jahres und endet am 30. September. In dieser Zeit ist ein Heckenschnitt oder eine Baumfällung ohne Genehmigung nicht erlaubt. Bei Missachten können hohe Bußgelder verhängt werden. Es ist lediglich erlaubt, schonende Form-und Pflegeschnitte durchzuführen. Wichtig ist, die Tiere nicht zu stören oder im schlimmsten Fall zu verletzen bzw. das Nest zu zerstören. Um dennoch eine Genehmigung zur Fällung oder Rodung der Hecke zu erhalten, sollte sich an die zuständige Behörde gewendet werden. In den meisten Fällen ist eine artenschutzrechtliche Stellungnahme erforderlich, wo Bäume und Hecken nach möglichen Nestern abgesucht werden. Auch Grünschnitt sollte nicht zu lange auf dem Grundstück gelagert werden, auch hier werden gerne schnell Nester gebaut oder Schlafplätze genutzt. Vor Abtransport muss auch hier gründlich nachgeschaut werden.

Ihr Jörg J. Schröder