Immobilienfinanzierung?

Dezember 6, 2017 6:11

Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Es ist schnell passiert. Ein parkendes Auto wird durch herunterfallende Bauteile beschädigt oder ein spielendes Kind kann sich auf einer schlecht gesicherten Baustelle verletzen. Schon kleine Zwischenfälle können verheerende finanzielle Folgen haben. Denn trotz sorgfältiger Planung und Ausführung lauern beim Hausbau immer Gefahren.
Zu den Versicherungen, die für Häuslebauer besonders wichtig sind, gehört deshalb unter anderem die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sie bietet Schutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche, die aus Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten (z. B. schlechte Beschilderung, mangelhafte Beleuchtung) bei der Durchführung des eigenen Bauvorhabens resultieren. Als Bauherr müssen Sie zunächst dafür Sorge tragen, dass die Baustelle ordnungsgemäß abgesichert ist und sich dort niemand verletzen kann. Auch ist es üblich, dass der Bauherr seine Verkehrssicherungspflichten an den Bauleiter oder zuständigen Bauunternehmer überträgt. Das bewahrt ihn jedoch nicht vor der Haftung im Falle einer Verletzung der Überwachungspflicht am Bau.  Gemäß Baustellenverordnung muss bei einem Bauvorhaben, an dem mehrere ausführende Unternehmen beteiligt sind, ein Koordinator, beispielsweise ein Architekt, eingesetzt werden. Dieser hat die Aufgabe, die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und Gefahrgutvorschriften zu organisieren und zu überwachen. Als Bauherr sind Sie für die Einsetzung dieses Koordinators verantwortlich, sofern Sie die Aufgabe nicht selbst übernehmen können.

Wann greift die Bauherren-Haftpflichtversicherung?

Die Bauherren-Haftpflicht greift bei allen Sach- und Personenschäden auf der Baustelle bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Unbegründete Schadenersatzansprüche wehrt die Bauherrenhaftpflicht für Sie ab, Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten übernimmt im Streitfall Ihr Versicherer. Der Beitrag in der Bauherren-Haftpflicht errechnet sich aus den Gesamtkosten des Bauvorhabens, rund ein Promille der Bausumme kostet der Versicherungsschutz. Die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung gilt vom Baubeginn bis zur Endabnahme durch das zuständige Bauamt, je nach Tarif sogar bis zu zwei Jahre nach Fertigstellung.
Tipp: Wenn ein Geschädigter bleibende gesundheitliche Beeinträchtigungen erleidet, können seine Schadensersatzforderungen für Sie als Bauherr sehr teuer werden. Die Versicherungssumme der Bauherren-Haftpflicht sollte deshalb ausreichend hoch angesetzt werden. Sicher ist sicher.