Immobilienmakler?

Dezember 6, 2016 5:29

Fragen und Antworten zur Arbeitsweise eines Dienstleisters.

Ja, ein Immobilienmakler ist ein Dienstleister. Aber wie funktioniert das eigentlich, wenn ich mit einem Makler mein Haus/meine Wohnung oder mein Grundstück verkaufen oder vermieten/verpachten möchte. Welche Dienste leistet er? Und wer bezahlt seine Arbeit?

Wie ist die Vorgehensweise, wenn eine Immobilie mit Maklerunterstützung verkauft oder vermietet werden soll?  Am Anfang steht die Kontaktaufnahme mit dem Makler. Rufen Sie ihn an, schreiben Sie eine Email oder besuchen Sie ihn in seinem Büro. Im ersten Gespräch wird er in der Regel nur nach der Adresse, dem Eigentümer und einigen Eckdaten der Immobilie fragen.

Wie finde ich einen Makler?
Häufig kommt man allein auf das richtige Unternehmen vor Ort, da es z.B. durch Werbung sehr präsent ist. Manchmal bekommt man einen Tipp mit Erfahrungsberichten von einer erfolgreichen Vermittlung. Eine weitere Möglichkeit den richtigen Makler zu finden ist die Recherche im Internet. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert einen Makler zu wählen, der sich am Standort der Immobilie und in der Umgebung gut auskennt.

Wie wird der Wert meiner Immobilien ermittelt?
Ein professionell arbeitender Makler wird immer zuerst einen Termin vereinbaren und sich die Immobilie genau angucken. Während oder nach dem Termin wird der Makler seine Eindrücke mit Ihnen besprechen und dann seine Marktwerteinschätzung nennen. Diesen Wert wird er Ihnen erklären und einen möglichen Verkaufspreis mit Ihnen abstimmen. Erst jetzt wird der Makler fragen, ob Sie ihn mit dem Vertrieb Ihrer Immobilie beauftragen möchten. Die erste Marktwerteinschätzung ist übrigens bei vielen Maklern inzwischen kostenlos.

 

Wie ist der Ablauf, wenn ich mich für die Zusammenarbeit mit einem Makler entscheide?
Wenn Sie sich entscheiden ihre Immobilie einem Makler anzuvertrauen, wird er einen Makleralleinauftrag mit Ihnen schließen, in dem seine Leistungen und die Provision  geregelt sind.  Es gibt auch Makler die Ihnen eine Zusammenarbeit ohne vertragliche Grundlage anbieten. Auf jeden Fall werden Sie einige „Hausaufgaben“ zu erledigen haben. Zur Erstellung der Vertriebsunterlagen und zur Weitergabe an Interessenten benötigt der Makler nämlich einige Unterlagen. Keine Sorge. Wenn etwas fehlt, haben Sie ja einen Fachmann an Ihrer Seite und er wird eine Lösung finden!

Kann ich auch mehrere Makler gleichzeitig beauftragen?
Ja, das ist möglich. Das Ergebnis ist aber für den Suchenden einer Immobilie nicht optimal. Er findet unter Umständen dieselbe Immobilie im Angebot von unterschiedlichen Maklern. Meistens mit unterschiedlichen Eckdaten. Was würden Sie als Interessent in so einem Fall denken? Verunsicherung und Verwirrung der Kunden sind eine häufige Reaktion.

Zudem kann ein Fehlverhalten des Kunden zur Zahlungspflicht einer Mehrfachprovision (also an mehrere Makler) führen. Und wenn man genau überlegt, werden das Engagement und die Investitionen in so einem Fall nicht so hoch sein, wie bei der Erteilung eines Alleinauftrages.

Wo und wie wird meine Immobilie angeboten?
Der Makler macht Fotos, erstellt ein Exposee und präsentiert die Immobilie in den bekannten Internetbörsen für Immobilien, in Schaukästen, auf Social Media Plattformen, in der Zeitung etc. Jeder Makler hat unterschiedliche Vorgehensweisen und Vertriebswege über die er Sie informieren wird. Sicher ist nur, dass Sie sich um nichts mehr kümmern müssen.

Und wenn sich Interessenten melden?
Dann haben Sie immer noch Pause, denn die Anrufe und Emails landen alle beim MaklerJ.  Er beantwortet alle Fragen, versorgt die Kunden mit Unterlagen und stimmt Besichtigungstermine rechtzeitig mit Ihnen ab. Natürlich begleitet er jede Besichtigung.

Und wenn es einen Käufer oder Mieter gibt? Wer macht den Vertrag?
Der Dienstleister bereitet alles vor. Also der Makler. Das heißt er vermittelt zwischen den beiden Vertragspartnern. Er veranlasst das Schreiben des Mietvertrages in dem alle besprochenen Vereinbarungen eingearbeitet sind. Bei Kaufverträgen gibt der Makler dem  Notar alle Informationen die er für seine Arbeit braucht. Selbstverständlich ist er auch bei der Vertragsunterzeichnung mit dabei. Nur wenn der Mietvertrag per Post direkt zum Mieter/Vermieter geschickt wird natürlich nicht.
Und selbstverständlich steht er Ihnen für Fragen während der gesamten Vertragslaufzeit (Miete),bzw. nach der Unterzeichnung (Kauf) gerne zur Verfügung.

Interessieren sich Makler für die „Geschichten“ der Häuser und deren Eigentümer?
Na klar. Jede Immobilie und jeder Mensch hat seine einzigartige Vergangenheit und Ausstrahlung. Ein guter Makler interessiert sich nicht nur für den wirtschaftlichen Wert der Häuser, Wohnungen und Grundstücke mit denen er arbeitet.

Geschichten und Hintergrundinformationen sind sehr wichtig und wertvoll, denn durch Sie können sich Makler besser mit Ihrem Immobilieneigentum identifizieren.  Im Idealfall sind es positive Erlebnisse und Geschichten. Und dann ist es schön, wenn Sie diese mit dem zuständigen Mitarbeiter bzw. auch mit den Interessenten teilen.

Häufig ist die Entscheidung sich von einem Objekt zu trennen nicht freiwillig. Ob Trennungen, der Verlust eines Menschen, finanzielle Schwierigkeiten, Krankheiten oder einfach das Alter, welches es einem schwer macht sich noch um alles zu kümmern. Auch diese Erlebnisse und Informationen teilt ein guter Makler gern mit ihnen. Er wird versuchen Sie mit seiner Dienstleistung zu entlasten und das Beste aus Ihrer Situation zu machen.

Er wird sich Zeit nehmen und Ihnen zuhören. Manchmal kann er auch direkt Alternativen anbieten, wie z.B. eine altersgerechte Wohnmöglichkeit mit Hausdame (www.Senioren-wohnen.com) und organisiert vom Verkauf Ihres jetzigen Zuhauses den reibungslosen Übergang (Verträge etc.) in das neue Zuhause.


Und wer bezahlt den Makler?
Gibt es Unterschiede zwischen Verkauf und Vermietung?
Ja!
Bis zum Vertragsabschluss ist die Dienstleistung des Maklers kostenlos. Erst bei Abschluss eines Vertrages, also bei einer erfolgreichen Vermittlung, ist die Provision verdient und zur Zahlung fällig.  Bei einem Kaufvertrag hat der Käufer oder der Verkäufer die vereinbarte Maklerprovision zu bezahlen. Die Höhe und wer ggf. welchen Anteil bezahlt wird vorab mit dem Eigentümer abgestimmt und im Makleralleinauftrag (wenn vorhanden) vereinbart.

Anders ist das bei der Vermietung von Immobilien. Im Jahr 2015 wurde die Provision im Bereich der Mietwohnungsvermittlung durch ein Gesetz neu geregelt. Das so genannte Bestellerprinzip gibt vor, dass bei Abschluss eines Mietvertrages fast immer der Vermieter den Makler zu bezahlen hat. Nur sehr wenige Ausnahmen bestätigen diese Regel. Dieses Gesetz gilt aber wirklich nur bei der Vermittlung von  Mietverträgen für Wohnraum. Viele Verkäufer oder Vermieter von Gewerbeimmobilen sind der Meinung, dass auch sie generell den Makler bezahlen müssen. Das ist nicht der Fall. Tatsächlich ist die Entscheidung sich als Verkäufer an der Provision zu beteiligen eine strategische Entscheidung, die der Makler mit dem Eigentümer jeweils im Einzelfall besprechen  sollte.