Klimaanlagen in Mietwohnungen?

Juli 21, 2022 9:30

Wenn die Temperaturen im Sommer auf 35 °C und mehr steigen, suchen viele Mieter*innen einen Weg, die Wohn- und Schlafräume runter zu kühlen. Gerade in Dachgeschosswohnungen kühlen die Räume auch nachts nur schwer runter. Die Lösung scheint mit dem Einbau einer Klimaanlage so einfach. Aber wie sehen die Rechte der Mieter*innen genau aus? 

Bei dem Nutzen einer Klimaanlage muss warme Luft nach außen abgeführt werden. Hierzu wird die Anlage (auch wegen des Geräuschpegels) an der Außenwand montiert und über Schlauchleitungen mit dem Innenraum verbunden. Außerdem fällt Kondenswasser, für welches eine Ableitung eingerichtet werden muss. Die Installation der Anlage erfordert das Durchbohren der Außenwand. Mieter*innen können somit nicht ohne Weiteres eine Klimaanlage selbst einbauen lassen. Sie benötigen die Zustimmung der Vermieter*innen. Die Kosten für den Einbau der Klimaanlage tragen in der Regel der/die Mieter*innen selbst. In Ausnahmefällen, wenn die vermieteten Wohnräume beispielsweise nicht den geltenden Wärmeschutzvorschriften entsprechen, müssen die Kosten von Vermieter*innen übernommen werden. Oft sind diese aber auch bereit, eine Erlaubnis zu erteilen, wenn die Mieter*innen die Kosten selbst tragen, die Arbeiten durch eine Fachfirma ausgeführt werden und die Anlage bei Vertragsende wieder zurückgebaut wird.