Mietaufhebungsvertrag?

Mai 26, 2022 1:17

Um ein Mietverhältnis außerordentlich aber rechtmäßig aufzuheben, gibt es neben der Möglichkeit der Kündigung durch Mieter oder Vermieter die Möglichkeit auf einen Mietaufhebungsvertrag. Der Mietvertrag kann nur im gemeinschaftlichen Einverständnis des Vermieters und der Mietpartei geschlossen werden. Die Mieter und Vermieter haben somit die Möglichkeit, einvernehmlich die vereinbarte oder gesetzliche Kündigungsfrist zu umgehen, die in der Regel bei 3 Monaten zum Monatsende liegt. Ein Mietaufhebungsvertrag kann dabei individuell gestaltet werden. Dabei sollten einige Punkte unbedingt berücksichtigt bzw. vereinbart werden.

Die Gründe für einen Aufhebungsvertrag sind vielfältig. Wichtig dabei, Mieter und Vermieter müssen sich einig sein/werden. Die Bedingungen für das Ende des Mietverhältnisses sollten alle im Mietaufhebungsvertrag festgehalten werden. Meist ist im Hauptmietvertrag festgelegt, dass diese Aufhebungsverträge/Nebenabreden schriftlich zu treffen sind. Aber auch wenn diese Passage nicht zu finden ist, empfiehlt es sich, die Aufhebung immer schriftlich festzuhalten, damit Mieter und Vermieter auf der sicheren Seite sind. Folgende Inhalte sollten zwingend zu finden sein, um den Mietaufhebungsvertrag rechtssicher abzuschließen und Unklarheiten zu vermeiden: genaue Bezeichnung Mietverhältnis, Name Vertragsparteien, Adresse Immobilie, Beendigungszeitraum Mietverhältnis, Hinweis Widerspruchsrecht Mieter § 545 BGB, Regelung Zustand der Immobilie bei Auszug, Regelung hinsichtlich BK-Abrechnung, fällige Mietzahlung, Rückbauleistungen und Rückzahlung Kaution, Hinweis auf Verzicht Kündigungsfrist, Widerspruch stillschweigende Verlängerung gemäß § 545.

Es gibt Vereinbarungen, welche zwingend im Mietaufhebungsvertrag vereinbart werden sollten. Es gibt aber auch Vereinbarungen, die Mieter und Vermieter individuell hinzufügen bzw. verhandeln können. Beispielsweise wird teilweise eine Entschädigungszahlung vom Vermieter bei frühzeitigem Auszug und Verzicht der Kündigungsfrist an den Mieter gezahlt. Diese Zahlungsmodalitäten sollten zwingend genau im Vertrag mit vereinbart werden. Ebenfalls kann zur Sicherheit des Vermieters eine Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe der Mietsache vereinbart werden. Auch hier sollte Höhe und Zahlungszeitraum genau festgelegt werden. Wenn sich beide Parteien einig über den Inhalt des Aufhebungsvertrages sind, ist dieser doppelt auszufertigen und von Mieter und Vermieter zu unterschreiben. Beiden Parteien muss dabei bewusst sein, dass dieser Aufhebungsvertrag bindend ist. Nur unter bestimmten Umständen ist der Widerruf durch den Mieter möglich. Ein Beispiel wäre das sogenannte Haustürgeschäft, also wenn der Mieter den Vertrag bei sich zu Hause unterschrieben hat. Wenn der Vermieter auf das Widerrufsrecht hingewiesen hat, kann der Mieter der Aufhebung innerhalb von 2 Wochen widersprechen. Bei keinem Hinweis sind es 4 Wochen.

Ihr Jörg J. Schröder