Mietkaution?

Dezember 6, 2018 6:22

In erster Linie dient eine Kaution als Sicherheit für den Vermieter – insbesondere dann, wenn der Mieter die monatliche Miete nicht rechtzeitig zahlt oder Schäden in der Wohnung verursacht hat. Dennoch müssen bei der Mietkaution auch die Interessen des Mieters berücksichtigt werden.
Das bedeutet, dass der Vermieter mit der Kaution nicht willkürlich umgehen und sie auch ohne Einverständnis des Mieters nicht antasten kann. Ihre Höhe muss vereinbart werden und darf drei monatliche Kaltmieten nicht übersteigen.

Rechte und Pflichten des Mieters
Der Mieter hat die Möglichkeit, die Kaution in drei monatlichen Teilzahlungen zu leisten, sodass er sie nicht auf einmal bezahlen muss, da die große Summe für viele Mieter eine finanzielle Belastung darstellt. Die erste Rate ist laut Gesetz mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Darüber hinaus hat der Mieter das Recht zu erfahren, wo sich seine Kaution befindet und darf einen Beweis für die ordnungsgemäße Verwahrung einfordern. Hierzu kann er sich einen Nachweis der Bank vorlegen lassen, aus dem hervorgeht, dass die Kaution vom Vermögen des Vermieters getrennt angelegt wurde. Es ist verboten, die Mietzahlungen einzustellen und die Kaution „abzuwohnen“, indem der Mieter vom Vermieter erwartet, die ausstehenden Mieten mit der Kaution zu verrechnen. Dies gilt bis zum Ende des Mietverhältnisses.

Rechte und Pflichten des Vermieters
Eine Alternative zu Barkaution oder dem Kautionssparbuch kann eine Mietkautionsbürgschaft über eine Versicherung sein, die die Kaution in Bar oder in Form eines Sparbuchs ersetzt. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von anderem Vermögen auf einem Sonderkonto anzulegen. Zinsen, die während des Mietverhältnisses anfallen, stehen dem Mieter zu und müssen ihm bei Kautionsrückzahlung angerechnet werden. Wenn sich die Miete erhöht, bleibt die bereits gezahlte Kaution davon unberührt. Es ist unzulässig, Zahlungsrückstände – gleich welcher Art – während des Mietverhältnisses im Alleingang durch die Kaution zu ersetzen. Stattdessen empfiehlt es sich, einen Anwalt zu beauftragen. Gleicht der Vermieter automatisch Schulden des Mieters durch die Kaution aus, kann eine Klage drohen, die in vielen Fällen zum Erfolg führt.

Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter sechs Monate Zeit, um die Kaution abzurechnen und etwaige Mängel geltend zu machen. Zahlt er die Kaution ohne Beanstandung zurück, hat er keinen Anspruch mehr auf Schadenersatz.