Mietwohnung mit niedrigen Heizkosten?

Dezember 6, 2014 6:49

 

Auch eine Wohnung mit niedriger Kaltmiete kann ganz schön ins Geld gehen. Die sogenannte zweite Miete, und hier vor allem die Heizkosten, können beträchtliche Löcher im Budget hinterlassen. Dabei gibt es aber Möglichkeiten, schon vor dem Abschluss des Mietvertrags herauszufinden, ob man mit hohen oder niedrigen Heizkosten rechnen muss.

  1. Der Energieausweis eines Gebäudes gibt Auskunft darüber, ob ein Haus eher ein Energiesparer oder ein Energieverschwender ist. Vereinfacht kann man sagen, dass ein Verbrauchswert unter 100 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr für ein energetisch sehr gutes Haus steht, Werte über 200 Kilowattstunden lassen hingegen einen hohen Verbrauch befürchten. In der Praxis liegen die Werte der meisten Gebäude irgendwo zwischen 100 und 200 Kilowattstunden.
  2. Die Lage der Wohnung innerhalb des Hauses beachten. Wohnungen, die von weiteren umliegenden beheizten Wohneinheiten umgeben sind, haben oft einen niedrigeren Heizbedarf, als der Wert im Energieausweis vermuten ließe, als Wohnungen die überwiegend Außenwände haben.  Denn der Ausweis gibt nicht die Werte für einzelne Wohnungen, sondern für das gesamte Gebäude an, ist also ein Mittelwert.
  3. Wie wird die Wohnung geheizt? Gas ist in der Regel günstiger als Strom. Selbst Sondertarife – früher Nachtstrom genannt – sind längst nicht mehr so günstig, wie das noch in der Vergangenheit der Fall war. Deshalb gilt: Wohnungen mit Nachtspeicher- oder anderen strombasierten Heizungen verursachen in der Regel höhere Heizkosten als solche mit Gas- oder Ölheizungen. Noch weniger Kosten fallen an, wenn mit Erdwärme, Holzpellets oder Sonnenkraft geheizt wird.
  4. Immer wieder unterschätzt wird die passive Sonnenenergie-Nutzung. Dabei kann die im Winter tief stehende Sonne erheblich zur angenehmen Beheizung beitragen. Optimal sind große und gut gedämmte Südfenster ohne Verschattungen, während die Nordfenster eher kleiner ausfallen sollten.
  5. Kaum jemand kennt eine Wohnung so gut wie der Vormieter. Ist dieser bei der Besichtigung anwesend, sollte man sich nicht scheuen, ihn nach seinen bisherigen Heizkosten zu fragen.
  6. Wird eine Wohnung mit einer Gastherme oder mit Strom beheizt, kann man problemlos den Anbieter wechseln. Günstige Versorger haben oft Tarife, die deutlich günstiger sind als die des örtlichen Anbieters.
  7. Zwar regelt die Heizkostenverordnung, dass Vermieter die Heizkosten überwiegend nach tatsächlichem Verbrauch abrechnen müssen. Doch oft sind Nebenkostenabrechnungen falsch. Bisweilen setzen manche Vermieter als Abrechnungsschlüssel zum Beispiel die Wohnfläche an. Dies ist unzulässig, da es für den Mieter einen erheblichen Nachteil bedeuten kann. Als Ausgleich darf der Mieter in einem solchen Fall 15 Prozent der Kosten kürzen. Allerdings ist es ratsam, den Vermieter schon vor Abschluss des Mietvertrags zu bitten, eine frühere Nebenkostenabrechnung vorzuzeigen.