Nebenkosten beim Immobilienkauf?

Dezember 6, 2012 7:30

Nahezu jeder dritte Immobilienkäufer in Deutschland traut sich finanziell mehr zu, als er sich tatsächlich leisten kann. Das zeigte die repräsentative Studie Marktmonitor Immobilien 2012 des Immobilienportals immowelt.de. Rund ein Viertel der Käufer unterschätzt außerdem die Ausgaben, die über den Kaufpreis hinaus für Sanierung und Renovierung der Immobilie nötig sind.
Welche Kosten sollten einkalkuliert werden?

Steuern und Gebühren
Werden Haus oder Wohnung über einen Makler gekauft, fällt eine Courtage an, die in der Regel zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises liegt. Darüber hinaus ist ein notariell beglaubigter Kaufvertrag erforderlich, der mit etwa einem bis eineinhalb Prozent der Kaufsumme zu Buche schlägt. Für den Grundbucheintrag ist weiterhin eine Gebühr von rund einem halben Prozent des Kaufpreises zu veranschlagen. Übrigens wird in Deutschland der Käufer nur durch diesen Eintrag zum rechtmäßigen Immobilieneigentümer. Auch das Finanzamt bekommt Geld: Je nach Bundesland werden dreieinhalb bis fünf Prozent des Kaufpreises als Grunderwerbsteuer fällig. In Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer zur Zeit 4,5 Prozent des Kaufpreises. TIPP: Sollte z.B. eine Einbauküche mit verkauft werden, kann deren  Wert im  Kaufvertrag ausgewiesen werden, und dieser Betrag zur Berechnung der Grunderwerbsteuer vom Kaufpreis abgezogen werden.

Umzug, Möbel, Kosten für das bisherige Heim
Bei Immobilien, die nicht als Kapitalanlage genutzt werden, sollten auch die Umzugskosten bedacht werden, sowie Ausgaben für eventuell noch weiter laufenden Mietzahlungen,  Renovierungskosten des alten Heims und für Neuanschaffungen wie Möbel oder Elektrogeräte.

Renovierung und Instandhaltung
Häufig werden bei der Finanzierungsplanung auch die teils erheblichen Ausgaben für Renovierung oder Sanierung vernachlässigt. Während der neue Wohnungseigentümer vielleicht nur die Heizkörper auszuwechseln braucht, kann bei einem Haus eine komplett neue Heizanlage nötig sein. Wohnungskäufer hingegen sollten die monatlich fällige Instandhaltungsrücklage, Verwalterkosten, und Reperaturkosten berücksichtigen. Die Höhe der angesparten Rücklagen und die monatlich fällige Summe werden im Wirtschaftsplan festgehalten, über den die Eigentümergemeinschaft jedes Jahr neu entscheidet. Diesen Wirtschaftsplan sollte der Wohnungskaufinteressent vor Vertragsabschluss unbedingt einsehen. Denn: Steht eine Reparatur an und die bisher gebildete Rücklage reicht nicht aus, werden auch die neuen Eigentümer zur Kasse gebeten.

Versicherungen und laufende Betriebskosten
Hauskäufer wiederum sollten beachten, dass die Beiträge für Versicherungen wie Gebäudeversicherung oder Grundbesitzerhaftpflicht, die Wohnungseigentümer nur anteilig tragen, im vollen Umfang auf sie zukommen. Laufende Betriebskosten für Heizung, Strom, Wasser und Müll sowie jährliche Zahlungen etwa für Kaminkehrer und Grundsteuer, die man bereits als Mieter tragen muss, bleiben natürlich auch für Eigentümer bestehen und sollten mit einkalkuliert werden.