Neue Energieeinsparverordnung!

Dezember 6, 2013 7:08

 

Die Bundesländer haben kürzlich dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für eine Änderung der Energieeinsparverordnung zugestimmt. Allerdings mit zahlreichen Auflagen. Diese sollen, wie der Bundesrat in einer Pressemitteilung betonte, die Angaben zum Energiebedarf von Gebäuden, beispielsweise in  Energieausweisen oder Immobilienanzeigen, transparenter machen. Außerdem will der Bundesrat mit den Änderungen gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung unnötige Bürokratie vermeiden.

Bedeutung für Hausbesitzer und Käufer?
Mit dem Beschluss hat der Bundesrat auch eine richtungsweisende Entscheidung für die Entwicklung der Miet- und Kaufpreise auf dem Wohnungsmarkt gefällt. Die novellierte Energieeinsparverordnung betrifft vor allem Neubauten. Deren zulässiger Jahresenergiebedarf soll 2014 und 2016 um jeweils 12,5 Prozent sinken. Zudem soll der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle um jeweils zehn Prozent reduziert werden.
Für Altbauten gelten die Anforderungen nicht und auch für bestehende Gebäude sieht die neue Energieeinsparverordnung keine verschärften Einsparregeln und auch keine Nachrüstpflichten vor. Kritiker befürchten, dass die Reduzierung des zulässigen Jahresprimärenergiebedarfs um weitere 12,5 Prozent im Jahr 2016 Neubauten unwirtschaftlich macht und es dadurch zu weiteren Engpässen auf dem Wohnungsmarkt kommt.

Auf neue Pflichten müssen sich auch Immobilienverkäufer und Vermieter einstellen. Wer ein Haus oder eine Wohnung vermietet oder verkauft, muss in Zukunft die energetischen Kennwerte in Immobilienanzeigen mitangeben. Käufer und Mieter müssen den Energieausweis bereits bei der Besichtigung gezeigt bekommen.