Sie überlegen Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu verkaufen oder zu vermieten?

Dezember 6, 2012 7:32

Die Entscheidung die eigene Immobile zu verkaufen kann die unterschiedlichsten Gründe haben (Alter, Platzbedarf, finanzielle Situation, berufliche Veränderung):  Sie beginnt meist mit der Überlegung ob überhaupt verkauft werden soll/muss und welcher Kaufpreis realistisch ist. Manchmal stellt sich die Frage: Vielleicht rechnet sich auch eine Vermietung?

Bei der Entscheidungsfindung für oder gegen den Verkauf ist der Preis, unabhängig von emotionalen Gründen, wohl der wichtigste Faktor!

In der Regel sieht der Eigentümer den Wert seines Hauses oder seiner Wohnung mit anderen Augen als z.B. ein Käufer oder Mieter. Wie findet man jetzt die richtige Zahl um die Vermarktung mit einem realistischen Preis starten zu können? 

Ist dieser beim Verkaufsstart zu hoch, sinkt die Chance auf einen Verkaufserfolg  erheblich. Spätere drastische Preissenkungen vermitteln immer den Eindruck, dass mit der Immobilie „etwas nicht stimmt“. Wird der Preis zu niedrig angesetzt, ist mit einem schnellen Vermarktungserfolg zu rechnen, es besteht jedoch die Gefahr unnötig  „Geld zu verschenken“.

Jede Immobilie ist einmalig und somit zur Kaufpreisfindung  kaum  mit anderen vergleichbar. Tendenzen zum aktuellen  Angebot können im Internet und/oder in den Printmedien beobachtet  werden. Auf diesem Weg ist es jedoch nicht möglich den tatsächlich gezahlten Preis in Erfahrung zu bringen, um den  Marktwert der eigenen Immobilie realistisch einschätzen zu können.

Alternativ kann die Beratung eines erfahrenen und kompetenten Immobilienmaklers vor Ort zur Lösung führen! Gegen eine Aufwandsentschädigung begutachtet der Makler die Immobilie bei einem Ortstermin und kann danach eine Marktwerteinschätzung abgeben.  Hierbei handelt es sich um kein Gutachten, sondern um die Einschätzung, welcher Miet-/Kaufpreis für diese Immobilie zum jetzigen Zeitpunkt am Markt erzielbar ist. 

Der Eigentümer kann im Anschluss frei entscheiden, ob er verkaufen oder vermieten möchte.
Es besteht übrigens  keinerlei  Verpflichtung auf Grund der Marktwerteinschätzung mit dem Makler Ihr Objekt zu Vermarkten.