Spekulationssteuer?

Januar 6, 2019 4:50

Jeder, der in Deutschland eine Immobilie innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Kauf oder nach dem Erbfall verkauft, der muss den Gewinn aus dem Verkauf versteuern. Diese spezielle Steuer nennt sich Spekulations- oder Gewinnsteuer. Sie wird  fällig, weil der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft gilt und steuerpflichtig ist.

Wer jedoch seine Immobilie nach Ablauf der Spekulationsfrist verkauft, muss den Gewinn aus dem Verkauf nicht versteuern. Folgende Regeln sollten beachtet werden: Die Spekulationsfrist von zehn Jahren berücksichtigen, denn Verkäufe innerhalb dieser Frist  betrachtet der Staat als ein Spekulationsgeschäft und es werden entsprechende Steuern auf den Veräußerungsgewinn fällig.

Anders wird die Spekulationsfrist beim Immobilienverkauf durch Eigennutzung gewertet. Wenn die Immobile die verkauft wird im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst genutzt wurde, kann sie vor Ablauf der Spekulationsfrist spekulationssteuerfrei veräußert werden. Auch wenn die Immobilie von eigenen Kinder bewohnt wurde, kann die Gewinnsteuer, unter Berücksichtigung einiger Voraussetzungen (z. B. Bezug von Kindergeld), ebenfalls entfallen.

Die Steuer fällt auf den Veräußerungsgewinn an. Er berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Veräußerungspreis, der um die Veräußerungskosten verringert wird, und den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Wenn der Gewinn aus dem Verkauf steuerlich relevant ist, unterliegt er dem persönlichen Steuersatz nach dem die Steuer dann individuell berechnet wird.

Um die Steuerlast zu reduzieren, können die Veräußerungskosten und etwaige Kosten für Modernisierungen und Reparaturen aus den ersten drei Jahren nach dem Kauf geltend gemacht werden. Eine Beratung durch einen Steuerberater bzw. das zuständige Finanzamt ist in jeden Fall zu empfehlen.