Sturmschäden?

März 1, 2022 9:02

Der Klimawandel sorgt für immer extremer werdende Wetterlagen. Die jüngsten Ereignisse haben uns wieder gezeigt, wie wichtig wind- und wetterfeste Gebäude und Grundstücke sind. Auch – weil man im Ernstfall als Immobilieneigentümer haftet. Doch was sollte man als Besitzer alles beachten und wie kann man Sturmschäden vorbeugen?  

Von einem Sturm spricht man bei einer Mindestgeschwindigkeit von 75 km/h – ab 118 km/h von einem Orkan. Durch die Temperaturunterschiede bei dem Zusammentreffen von polarer Kaltluft auf warme Meeresluft entstehen starke Winde. Bestimmte Regionen sind unterschiedlich davon betroffen, sodass Deutschland in sogenannte Windlastzonen aufgeteilt ist. Hamburg und der Landkreis Harburg befinden sich beispielsweise in der Zone 2. An der Nordseeküste gilt hingegen die stärkste Zone 4. Dies ist Grundlage für die Berechnungen von Architekten und Ingenieuren, wenn das Dach eines Hauses geplant wird. Die gefährliche Seite eines Daches ist hierbei nicht – wie irrtümlich vermutet die windzugewandte Seite, – sondern die windabgewandte Seite, da ein Unterdruck entsteht und sich Dachziegel/Putz in Windrichtung lösen können. Wichtig ist daher die Berücksichtigung einer Windsogsicherung der Dachziegel beim Bau eines Hauses. Seit 2011 wurden die Regelungen hierfür verschärft. Dächer – vor allem von alten Häusern – sollten regelmäßig auf Schwachstellen kontrolliert werden. Herabfallende Dachziegel bringen im schlimmsten Fall Personen- oder Sachschäden und somit eine Verletzung der sogenannten „Verkehrssicherungspflicht“ des Hausbesitzers mit sich.

Die sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“ gehört zu den wichtigsten Pflichten eines Immobilienbesitzers. Wird eine Sache beschädigt oder gar eine Person verletzt, wird man als Eigentümer des Grundstückes haftbar gemacht. Diese Verkehrssicherung bezieht sich allerdings nicht nur auf eventuell herabfallende Dachziegel oder Fassadenteile, sondern auf das gesamte Grundstück. Alles, was sich auf diesem befindet, muss für die Dauer des Sturms gesichert oder entfernt werden. Ein Beispiel hierfür sind Blumenkästen am Balkongeländer oder Metallflachdächer von Carports oder Gartenhäusern. Auch Trampoline finden des Öfteren den Weg auf das Nachbargrundstück. Regelmäßig sollte man auch den Baumbestand auf dem Grundstück prüfen. Sind Bäume im Ganzen morsch oder innen hohl, sollte man diese fällen. Während des Sturms könnten sie leicht auf Straßen oder Sturmleitungen landen. Kommt zu den starken Winden auch noch starker Niederschlag hinzu, sollte das Haus auch gegen eindringendes Wasser gesichert sein.

Wenn zu dem Sturm noch starke Niederschläge kommen, ist der Schutz vor eindringendem Wasser wichtig. Hierzu gehört nicht nur die regelmäßige Kontrolle des Daches, sondern auch das Befreien der Regenrinne und dessen Fallrohre von Laub, damit das Regenwasser abfließen kann. Läuft die Regenrinne über, kann das Wasser schnell in das Gebäudeinnere gelangen und großen Schaden anrichten. Wer einen Keller besitzt, sollte sich nicht nur über die Abdichtung der Fenster und den Abfluss am Kellereingang Gedanken machen, sondern auch über Rückstauventile bis hin zu einer Rückstauhebeanlage. Letztere sind sinnvoll, wenn das Abwassersystem nicht alles abfangen kann und sich das Wasser einen Weg durch die Hausleitungen sucht. Hierfür sollte man die Höhe der sogenannten „Rückstauebene“ kennen. Bei der Planung eines Hauses wird dies bereits berücksichtigt. Zu diesem Zeitpunkt können auch noch die effektivsten Maßnahmen für den Hochwasserschutz geplant werden. Sollten Wassermassen trotz aller Maßnahmen in das Haus eindringen, sind gerade Ölheizungen bzw. deren Tanks gegen Auftrieb und Auslaufen zu sichern. Generell ist die Lage einer Heizung vor allem in Hochwassergebieten sorgfältig zu wählen.

Sollten trotz aller Vorbeugungen Schäden auftreten, greifen unter bestimmten Voraussetzungen die jeweiligen, vom Eigentümer abgeschlossenen Versicherungen. Fällt ein Baum aufs Hausdach, lösen sich Dachziegel oder brechen Scheiben, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Auch für Folgeschäden durch eintretenden Niederschlag kommt diese auf. Sturmschäden sind laut Verbraucherzentrale allerdings erst ab einer Windstärke 8 (ab 62 km/h) abgesichert. Überschwemmte Keller oder Schäden durch Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen werden durch eine sogenannte Elementarversicherung abgedeckt. Diese Vertragsoptionen müssen allerdings gesondert vereinbart werden. Für Einrichtungsgegenstände kommt die Hausratversicherung auf. Ein beschädigtes Auto wird hingegen durch die Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Die Schäden müssen nach Eintritt schnellstmöglich (innerhalb einer Woche) der Versicherung gemeldet werden. Am besten dokumentiert man alles sorgfältig mit Fotos/Videos und bewahrt beschädigte Gegenstände als Nachweis auf. Auch ein Zeugenprotokoll der Nachbarn könnte unter Umständen als Nachweis dienen. Der Auflistung aller entstandenen Schäden sollten Kaufbelege (Kopien nicht vergessen!) beigelegt werden.

Ihr Jörg J. Schröder