Trennungsimmobilie?

Dezember 6, 2016 5:00

Das eigene Zuhause ist eine sehr emotionale Wertanlage.

Der Umzug in die eigene Immobilie ist für viele Menschen ein Ziel, auf das sie lange hinarbeiten. Unabhängigkeit, Komfort und Sicherheit verspricht man sich. Und natürlich ist Familienglück ein weiteres Ziel, das allerdings nicht immer so anhält wie geplant.

Im Jahr 2016 betrug laut statistischem Bundesamt die Scheidungsquote in Deutschland rund 39,56 Prozent, d.h. auf eine Eheschließung kamen rechnerisch ca. 0,4 Ehescheidungen.

Insgesamt liegt das Trennungsrisiko von dauerhaft zusammenlebenden Paaren in Deutschland sogar noch etwas höher, denn ungefähr jede zweite Beziehung wird wieder beendet. Und was wird dann aus der bis dahin gemeinsam bewohnten Immobilie? Welche Konsequenzen hat eine Scheidung fürs Wohneigentum? Wer kalkuliert auch schon beim Immobilienkauf oder Hausbau das Ende seiner Beziehung.

Häufig sind die Immobilienfinanzierungen von Paaren oder Familien recht knapp kalkuliert. Nicht selten ist der Verdienst von beiden Partnern eingerechnet, um die Kredite bedienen zu können. Wenn es dann zu einer Trennung kommt, ist zu entscheiden, was mit dem Wohneigentum passiert. Wer darf darin wohnen bleiben, wer muss ausziehen? Kann sich eine Partei die monatlichen Kosten leisten? Wer haftet für den Kredit und wem steht das Vermögen aus der Immobilie zu?
Grundsätzlich gilt: Ein Ehevertrag bietet in diesem Fall klare Vorteile. Denn in ihm lassen sich alle Eventualitäten regeln. Im Übrigen gilt, dass bei einer Scheidung sowohl Vermögen als auch Schulden nach dem Prinzip des Zugewinnausgleichs zwischen den Partnern aufgeteilt werden. Dies geschieht übrigens unabhängig davon, ob einer der Partner mehr investiert hat als der andere.

Für den Immobilienkredit haftet immer der, der den Vertrag bei der Bank unterschrieben hat, also meistens beide Parteien, da Banken zur Absicherung fast immer beide Schuldner in die Pflicht  nehmen. Ratsam ist es, vor allem bei unverheirateten Paaren, alle Belege und Finanzierungsunterlagen aufzubewahren für den Fall, dass diese als Nachweis für ein „Auseinanderrechnen“ benötigt werden.

Und was passiert mit dem bisher gemeinsam genutzten Wohneigentum? Da gibt es drei Optionen. 1. Eine Partei nutzt es weiter und zahlt die andere aus. 2. Verkaufen und den Gewinn aufteilen oder 3. Vermieten und den Ertrag aufteilen. Dies sorgt aber immer weiter für Berührungspunkte und will gut überlegt sein. Wenn die wirtschaftliche Lage der sich trennenden Partnerschaft einen Verkauf notwendig macht, sollte der Verkaufsstart schnell erfolgen. Der Schritt sich von dem Zuhause, für das man so lange gearbeitet hat, zu trennen ist selten einfach. Jedoch macht es keinen Sinn die Augen vor der Wirklichkeit zu verschließen und auf ein Wunder zu hoffen. Je größer das Zeitfenster für die Abwicklung des Verkaufes ist, desto größer sind die Chancen einen guten marktgerechten Verkaufspreis zu erzielen. Wer zu lange wartet, womöglich bis zur  Zwangsversteigerung, der wird in der Regel Geld verlieren!

Die Trennung einer Partnerschaft zu vollziehen ist für alle Beteiligten sehr anstrengend und eine große emotionale Herausforderung. Es ist viel zu bedenken und zu regeln. Häufig fehlen in dieser Situation die Kraft, die Zeit und der klare Kopf sich auch noch um den Immobilienverkauf zu kümmern. Darum macht es sich bei der Vermarktung von Trennungsimmobilien bezahlt einen erfahrenen Immobilienmakler mit dem Verkauf zu beauftragen. Er wird den Marktwert ermitteln und sich mit einem „Rundumsorglospaket“ um einen schnellen, diskreten Verkauf kümmern.

Wenn die Verkäufer es dann noch schaffen sich ihre Zwangslage bei Besichtigungen und in Verkaufsverhandlungen nicht anmerken zu lassen, z.B. indem sie als harmonisches Paar auftreten oder immer nur einer anwesend ist, dann kann die Trennungssituation nicht ausgenutzt werden und Preisabschläge können vermieden werden. Das Ziel von beiden Parteien ist ja das Selbe: Ein wirtschaftlicher Schaden durch den Immobilienverkauf soll vermieden und ein möglichst hoher Gewinn soll erzielt werden. Und genau dies ist natürlich auch das Ziel des beauftragten Immobilienmaklers.