Welche Pflichten hat ein Mieter?

Juli 6, 2022 9:43

Wer einen Mietvertrag abschließt, muss sich damit auch an einige Pflichten halten. Mieter haben bekanntermaßen Rechte, dürfen Ihre Mieterpflichten aber nicht missachten. Das ist wichtig, damit ein Mietverhältnis reibungslos abläuft und Konflikte zwischen Mieter und Vermieter vermieden werden. Teilweise kann ein Missachten der Pflichten zu Abmahnungen oder auch zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen. Die wichtigsten Pflichten sollte man daher immer im Hinterkopf behalten.

Zu Beginn des Mietverhältnisses müssen zeitnah die ersten beiden wichtigen Pflichten vom Mieter erledigt werden. Zum einen betrifft dies die Zahlung der Mietkaution vor Übergabe der Wohnung. Die genaue Zahlung und Höhe (max. 3-Kaltmieten) der Kaution lässt sich dem Mietvertrag entnehmen. Zum anderen ist vor Mietbeginn die erste Miete fällig. Auch hier lassen sich die Zahlungsbedingungen dem Mietvertrag entnehmen. Kommt der Mieter den beiden Pflichten nicht nach, hat der Vermieter das Recht eine außerordentliche fristlose Kündigung auszusprechen. Auch während der Mietzeit hat der Mieter diverse Pflichten zu erfüllen. Zum einen obliegt dem Mieter die Verkehrssicherungspflicht für die Wohnung, d.h. wenn ein Schaden auftritt oder beispielsweise Schimmel entsteht, ist der Mieter verpflichtet umgehend den Vermieter in Kenntnis zu setzen. Kommt der Mieter seiner Verkehrssicherungspflicht gar nicht oder verspätet nach, können Schäden, die aufgrund der Verzögerung entstanden sind, den Mieter zum Schadensersatz verpflichten.

Der Mieter sollte während des Mietverhältnisses mehrere Pflichten beachten. Er sollte sich unbedingt an die gültige Hausordnung halten. Die Pflichten beinhalten gegenseitige Rücksichtnahme, d.h. kein übermäßiger Lärm, kein Unrat im Treppenhaus lagern, Müll ordnungsgemäß entsorgen etc. Der Vermieter hat das Recht, bei Verstößen gegen die Hausordnung teilweise Abmahnungen auszusprechen. Der Mieter hat das Recht auf eine funktionierende Heizung. Er hat aber auch die Pflicht, diese Heizung auch zu benutzen – die Heizpflicht. Natürlich gilt andersrum auch, dass er die Wohnung ausreichend zu Lüften hat, um Schimmel zu vermeiden. Auch hier kann bei Missachten Schadensersatz vom Mieter geltend gemacht werden. Eine weitere Pflicht des Mieters wird erst bei Kündigung des Mietverhältnisses aktiv, die vertragsgemäße Rückgabe der Wohnung. Hier sollte unbedingt auf die Vereinbarung im Mietvertrag geachtet werden und auf den Zustand bei Übergabe.

Ihr Jörg J. Schröder