Welche Regeln gelten beim Denkmalschutz?

Juli 5, 2023 10:07

In Deutschland gibt es schätzungsweise 1,3 Millionen Kulturdenkmäler, darunter charmante Einzeldenkmäler bis hin zu historischen Stadtkernen, die das Stadtbild prägen. Wer ein denkmalgeschütztes Haus energetisch sanieren möchte, muss neben den Gesetzen der Bauphysik auch viele andere Regelungen beachten.

Derzeit gelten etwa 430.000 historische Immobilien als gefährdet oder sanierungsbedürftig. Doch das betrifft nicht nur typische Denkmäler wie Burgen oder Klöster, sondern auch Gebäude aus bestimmten Epochen. Regelungen hierfür sind in den landeseigenen Denkmalrechten festgelegt, das heißt die Bundesländer entscheiden, welches Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird sowie über die Denkmalpflege. Darunter fallen zum Beispiel die Form und Farbe des Gebäudes. Dabei gilt, sich so dicht wie möglich am Originalzustand zu orientieren.

Um den Erhalt von Baudenkmälern sicherzustellen, werden verschiedenste Programme der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (kurz BKM) durch den Bund gefördert. So können Sanierungsarbeiten auch an kleineren Denkmalschutz-Projekten durchgeführt werden.

Von den hohen und auch unerwarteten Kosten sollte man sich allerdings nicht abschrecken lassen.

Grundsätzlich gilt, dass Hausbesitzer die Denkmalschutzbehörde von Anfang an in ihre Sanierungspläne einbeziehen sollten, da jede bauliche Veränderung eine amtliche Zustimmung benötigt. Entscheidungen über das äußere Erscheinungsbild sind somit weniger verhandelbar als im Inneren. So müssen häufig beispielsweise Fenster durch eine originalgetreue Nachbildung ersetzt werden.

Bei der energetischen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus werden Hausbesitzer von der KfW unterstützt. Dabei bestimmt das Amt, welche Kosten für die Förderung anerkannt werden. In der Regel handelt es sich hierbei um den Austausch der Heizungsanlage, Malerarbeiten sowie Erneuerung von Fenstern, Türen oder Böden. Doch nicht nur ein Großteil der Renovierungsarbeiten lässt sich steuerlich absetzen, sondern auch zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse können beantragt werden. Des Weiteren können jeweils 9 % der Sanierungskosten über 10 Jahre abgesetzt werden, wenn die Immobilie selbstbezogen wird.

Ist die Immobilie als Investment zu betrachten, können 100 % der Modernisierungskosten über 12 Jahre als Werbekosten anerkannt werden. Hinzu kommen Abschreibungen des Kaufpreises für die Altbausubstanz von 2 % bis hin zu 2,5 % je nach Baujahr.