Wohngeld Plus?

April 20, 2023 10:54

Im Zuge der Energiekrise und hohen Inflation hat die Bundesregierung das Wohngeld reformiert – mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz, welches mit diesem Jahr in Kraft tritt. Der Kreis der Wohngeldberechtigten soll von rund 600.000 auf 2 Millionen Bürger erweitert werden! Doch wer hat ein Anrecht und wie wird es berechnet?

Das Wohngeld wird vom Staat als Zuschuss zu den Wohnkosten gewährt. Hierdurch soll verhindert werden, dass viele Leute in die künftige Grundsicherung abrutschen. Nicht nur der Kreis der Wohngeldberechtigten, sondern auch der Auszahlungsbetrag wird von durchschnittlich 190 € auf 370 € angehoben. Zudem schlägt die Bundesregierung einen pauschalen Heizkostenzuschuss in Höhe von 1,20 €/m² vor.

Die Bewilligung sowie die Höhe des Wohngeldes hängen von drei Faktoren ab – der Anzahl der Haushaltsmitglieder, Mietkosten bzw. Höhe der Lasten der Eigentümer und das Einkommen des Haushaltes. Bei den Mietkosten ist immer die Bruttokaltmiete die Bemessungsgrundlage und das Haushaltseinkommen wird nach dem Einkommenssteuergesesetz (EStG) mit diversen Zuschlägen und Abschlägen berechnet.

Nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer haben Anspruch! Hierbei wird dann von einem Lastenzuschuss anstatt von einem Mietzuschuss gesprochen. Hier wird vor allem Zins und Tilgung mit berücksichtigt sowie die Kosten für die Instandhaltung oder die Grundsteuer.

Das Wohngeld kann schriftlich bei der zuständigen Wohngeldbehörde beantragt werden. Das Wohngeld wird für 12-18 Monate bewilligt. Achten Sie hier darauf, dass es vor Ablauf rechtzeitig neu beantragt werden muss.

Alle Bestimmungen der Reform finden Sie im Wohngeldgesetz (WoGG) sowie im Sozialgesetzbuch (SGB).