Wohnungsübergabe?

Dezember 10, 2021 9:22

Der Mietvertrag ist unterschrieben, die Kaution und die erste Miete überwiesen und der Tag für die Übergabe der Wohnung/Haus ist gekommen. Die meisten neuen Mieter sind an dem Tag selber sehr aufgeregt und freuen sich verständlicherweise, endlich die Traumwohnung zu beziehen. Trotzdem sollte bei der Übergabe auf einiges geachtet werden, damit es bei einem Auszug keine Probleme bei der Abnahme gibt.    

Die Wohnungsübergabe einer Wohnung oder Haus muss am Tag des Mietbeginns bis spätestens 12 Uhr (mittags) erfolgen. Ausnahmen müssen mit dem neuen Mieter vereinbart werden. Die Wohnung wird entweder vom Eigentümer oder dem zuständigen Verwalter übergeben. Wichtig ist, dass auf jeden Fall ein Protokoll über Mängel, Schlüsselanzahl und Zählerstände angefertigt wird. Auf ein Protokoll sollten Sie als Mieter in jedem Fall bestehen. Gehen Sie bei der Übergabe ganz in Ruhe durch Ihre neue Wohnung und lassen Sie sich dabei auf keinen Fall aus der Ruhe bringen. Es ist wichtig, dass Bohrlöcher, mangelhafte Malerarbeiten oder Defekte in das Protokoll aufgenommen werden damit feststeht, dass Sie dafür nicht verantwortlich sind und diese bei Auszug nicht beseitigen müssen. Nehmen Sie bei Übergabe auch immer gern eine Begleitung mit, denn vier Augen sehen bekanntlich besser als zwei Augen. Am Ende der Übergabe sollte das Protokoll von allen Parteien unterschrieben werden. Oft kommt es aber auch vor, dass erst nach der Übergabe kleinere Mängel auffallen. Zögern Sie nicht und melden diese umgehend der Verwaltung oder dem Eigentümer. Mit dieser Vorgehensweise sind Sie auf der sicheren Seite.

Ihr Jörg J. Schröder